Jahresabschluss für Unternehmen

Ich begrüße euch hier auf meinem neuen Blog zu diesem wichtigen Thema. Auch ihr bekommt jedes Jahr die Aufforderung eure Steuererklärung zu machen. Diese ist kompliziert und nimmt viel Zeit in Anspruch. Doch das hat sich für mich geändert. Ich lasse nun meine Steuererklärung von einem Fachmann machen. Mein Berater hat diese schnell und zuverlässig erledigt. Ich musste feststellen, dass die Rückerstattungen vom Finanzamt nun deutlich höher ausfallen, dabei habe ich das Honorar für den Steuerberater schon berücksichtigt. So war ich beispielsweise letztes Jahr in der Lage, mir einen zusätzlichen Urlaub zu leisten, ohne dass die finanziellen Belastungen für mich größer wurden. Über meine Erfahrungen berichte ich euch gerne hier.

Jahresabschluss für Unternehmen

12 Dezember 2017
 Kategorien: Steuerberater, Blog


Im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften sind Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen und diesen gegebenenfalls zu veröffentlichen. Im Sinne des §242 sind dies alle Kaufleute. Ausgenommen hiervon sind Einzelkaufleute, wenn diese im letzten Geschäftsjahr maximal 60.000€ Gewinn und maximal 60.000€ Umsatzerlöse erzielt haben. Insgesamt besteht der Jahresabschluss grundsätzlich aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und möglicherweise einem Anhang sowie Lagebericht. Der Erstellung des Jahresabschlusses geht eine Inventur der Vermögensverhältnisse voraus. Der Jahresabschluss für Unternehmen stellt in der Bilanz die Vermögensgegenstände (Anlagen, Maschinen und Geldvermögen) den Schulden gegenüber. Im Rahmen der der GuV werden die Erträge den Aufwendungen eines Geschäftsjahres verglichen und so der Gewinn bzw. Verlust ermittelt. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.) ist zusätzlich ein Anhang mit Erläuterungen zum Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie zur Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse. Weiterhin erfolgen im Anhang Angaben darüber wie in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt wurden. Dieselbe Regelung gilt für Unternehmen welche weder direkt noch indirekt einen persönlich haftenden Gesellschafter haben (bspw. GmbH & Co. KG). Weiterhin ist der Jahresabschluss für Unternehmen um einen Lagebericht zu erweitern, welcher den Jahresabschluss ergänzt mit Informationen allgemeiner Art über den Geschäftsverlauf und die aktuelle Lage der Gesellschaft. Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der geschäftlichen Tätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsjahres zu enthalten. Dies ist jedoch nur für Kapitalgesellschaften verpflichtend. Der Jahresabschluss für Unternehmen, angeboten von der Firma KWP Kucharzeck, Wehrhahn + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB, hat die Geschäftsleitung einer GmbH oder der Vorstand einer AG binnen 3 Monaten (bei kleinen Kapitalgesellschaften binnen 6 Monaten) aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen (entfällt bei kleinen Kapitalgesellschaften). Nicht-Kapitalgesellschaften (bspw. OHG oder KG) sind dazu verpflichtet den Jahresabschluss einer „einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit" auf- und festzustellen. Nach aktueller Rechtsprechung entspricht dies ca. 9 Monaten und bei unvorhersehbaren Ereignissen bis zu 12 Monaten. Nach der Prüfung muss der Jahresabschluss den Gesellschaftern beziehungsweise dem Aufsichtsrat vorzulegen. Diese Organe stellen den Jahresabschluss anschließend fest und die Publizierung (meistens im Bundesanzeiger) wird anschließend vorgenommen.  

Der Jahresabschluss von Unternehmen verfolgt drei Funktionen. Zum einen die Informationsfunktion, welche dafür sorgen soll, dass zukünftige Entscheidungen geplant werden können und externe Gruppen (bspw. Banken) Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens haben. Aufgrund dieser entscheidenden Funktion ist es äußerst wichtig, dass der Jahresabschluss den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Die Zahlungsbemessungsfunktion stellt die Grundlage für die Besteuerung durch die Finanzbehörden. Weiterhin erfolgt auch auf Grundlage des Jahresabschlusses die Auszahlung von Dividenden. Mittels der Dokumentationsfunktion erfolgt der Nachweis der Buchhaltung und die Erfassung aller Leistungs- und Kostentechnischen Vorgänge.

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Ich begrüße euch hier auf meinem neuen Blog zu diesem wichtigen Thema. Auch ihr bekommt jedes Jahr die Aufforderung eure Steuererklärung zu machen. Diese ist kompliziert und nimmt viel Zeit in Anspruch. Doch das hat sich für mich geändert. Ich lasse nun meine Steuererklärung von einem Fachmann machen. Mein Berater hat diese schnell und zuverlässig erledigt. Ich musste feststellen, dass die Rückerstattungen vom Finanzamt nun deutlich höher ausfallen, dabei habe ich das Honorar für den Steuerberater schon berücksichtigt. So war ich beispielsweise letztes Jahr in der Lage, mir einen zusätzlichen Urlaub zu leisten, ohne dass die finanziellen Belastungen für mich größer wurden. Über meine Erfahrungen berichte ich euch gerne hier.